Denkmalschutz oder Denkmalpflege
Denkmalschutz oder Denkmalpflege
Denkmäler sind kulturelle Güter vergangener Tage, deren Authentizität bewahrt werden muss. Ein Denkmal muss instand gehalten und die Erhaltung der Substanz auf Dauer gewährleistet werden.
Ob ein Gebäude ein Denkmal ist oder nicht obliegt den zuständigen Bundesländern und ist im Denkmalschutzgesetz geregelt. Ob ein Gebäude unter den Denkmalschutz gestellt wird, entscheiden die Denkmalpfleger. Deren Aufgabe ist es dann auch, dafür zu sorgen, dass die Substanz so erhalten bleibt bzw. wieder so hergestellt wird wie es einmal war. Das gilt beispielsweise auch für eine Tür, ein Fenster oder ein Dach.
Eine Denkmalschutz-Sanierung ist aufwändig und muss in engem Kontakt mit dem zuständigen Denkmalschutzamt geplant und durchgeführt werden. Unterlagen für eine Förderung der kostenintensiven Sanierung denkmalgeschützter Gebäude, stellt ebenfalls die Denkmalschutzbehörde bereit.