Einfach umgedreht

In der Regel sitzt der Rollladenkasten über dem Fenster und der Rollpanzer läuft von oben nach unten. Der Dachfensterrollladen ist ein eigenständiges, abgeschlossenes System, also warum sollte ein Rollladen nicht von unten nach oben fahren. Das Rad muss schließlich nicht neu erfunden werden.

Dachfensterrollladen neu gedacht

Mit unseren langjährigen Erfahrungen in Sachen Rollladenbau und etwas Erfindergeist machten wir aus etwas Altbewährtem, was innovatives „Neues“. Baier hat für die neuesten Velux-Fenstergenerationen einen Rollladen speziell für die Zusatzelemente vom Velux-Cabrio und den Velux-Dachbalkon konzipiert. Das zusätzliche Fenster bringt ein Mehr an Helligkeit – aber auch hier will man auf Sonnen- und Sichtschutz nicht verzichten. Um den Blick nach Draußen nicht durch einen störenden Rollladenkasten einzuschränken, wurde der kurzerhand an die Unterseite des Zusatzelementes verbannt – und die Laufrichtung des Rollladens somit um 180 Grad gedreht. Der Rollladen läuft von unten nach oben, die patentierte Funktionsweise des Baier-Rollladens macht das möglich.

Verschiedenste komfortable Bedienarten

Auch dieser Rollladen lässt sich auf verschiedene Arten bedienen. Die komfortabelste Antriebsart ist die elektrische mittels einem Rohrmotor. Hier ist zu beachten, dass eine Verbindung zum Stromnetz gewährleistet sein muss. Ist eine Zeitschaltuhr zwischengeschaltet, öffnet und schließt der Rollladen zur programmierten Zeit. Möglich ist auch eine Steuerung über Funk oder Solar. Die manuelle Bedienung ist die kostengünstigste Lösung. Mittels einer Bedienstange wird durch Drehbewegungen die Gelenkkurbel in Bewegung versetzt, die Welle wickelt den Rollpanzer auf und ab.

Denkmalschutz aufgepasst!

Alte und historische Gebäude haben Charme – doch Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen unter Denkmalschutz sind eine echte Herausforderung. Wer einen ungenutzten Dachstuhl aus dem Dornröschenschlaf wecken und zusätzlichen Wohnraum schaffen will, muss einiges beachten.

Unter dem Dach sorgen Gauben oder Dachfenster für ausreichend natürliches Licht.

Handelt es sich bei einem alten Haus im Sinne des Denkmalschutzamtes nicht um ein „Baudenkmal“, kann die energetische und bautechnische Renovierung im Vordergrund stehen. Geschmack und Stil der Bauherren entscheiden, wie alte Bausubstanz in Kombination oder in Kontrast mit modernen Materialien zur Geltung kommen kann.

Dachfenster können günstig und unkompliziert eingebaut werden und sind nach den Landesbauordnungen in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei, sofern die Vorschriften der Bauordnung beachtet werden. Als effiziente Lichtspender sorgen Dachfenster ganz nebenbei für eine komfortable Belüftung des neu gewonnenen Wohnraumes. Der passende Dachfensterrollladen verdunkelt bei Bedarf und bietet Sonnen- und somit Hitzeschutz und sollte nicht fehlen.

Dachfenster in denkmalgeschützten Gebäuden

Nicht ganz so einfach ist es bei einem sogenannten „Baudenkmal“. Jede äußerlich sichtbare Veränderung eines denkmalgeschützten Gebäudes muss von der jeweiligen Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Dachfenster für denkmalgeschützte Gebäude unterliegen deshalb besonders strengen Anforderungen der Denkmalschutzbehörden, das Erscheinungsbild eines Gebäudes sollte möglichst wenig verändert werden.

Denkmalschutzbehörden bewahren die „Zeugnisse“ früherer Architektur. Besonders beachtet werden Farben, Formen und Größen der zur Sanierung verwendeten Materialien – soll doch möglichst originalgetreu restauriert werden. Dachfenster sprechen für sich, können sie doch mit wenig Verlust der originalen Bausubstanz unkompliziert eingebaut werden.

Die Innenräume werden durch den natürlichen Tageslichteinfall enorm aufgewertet. Um eine unerwünschte Spiegelung der Fensterscheibe wirkungsvoll zu verhindern, sollten die Dachfenster noch mit einer sogenannten Z-Lamellen verschattet werden. Die so „verkleideten“ Dachfenster sind im geschlossenen Zustand vom Straßenniveau aus nicht zu sehen -das klassische Gesamtbild der Hauptansicht bleibt gewahrt. Gute Voraussetzungen für eine Genehmigung seitens der Denkmalschutzbehörde sind geschaffen.

Da im Falle eines nicht genehmigten Einbaus im schlimmsten Falle ein kostenaufwändiger Rückbau verlangt werden kann, sollte man die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde zwingend einholen.