Automatiktür

Was versteht man unter Automatiktür?

Eine Automatiktür oder Automatiktüre ist eine Tür, welche nicht oder nicht ausschließlich durch manuelle Betätigung, also beispielsweise durch Drücken, Ziehen oder Schieben zu öffnen ist. Unterstützt durch einen Mechanismus, wird die Automatiktür ganz oder teilweise automatisch geöffnet.

Der Begriff „Automatik“ setzt dabei im allgemeinen Sprachgebrauch nicht voraus, dass die Tür vollautomatisch, beispielsweise durch einen Bewegungssensor öffnet und schließt. Man spricht auch dann von einer Automatiktür, wenn der Nutzer den Öffnungsmechanismus beispielsweise durch einen Tastendruck selbst auslösen muss. Der Begriff „Automatik“ bezieht sich also eher auf den Antriebsmechanismus, der die Funktion des Öffnens und Schließens der Tür übernimmt, welcher herkömmlich von der menschlichen Kraft bzw. menschlichen Bewegung ausgeführt würde.

Der Begriff Automatiktür sagt noch nichts über die Art der Türe aus. Ob es sich beispielsweise um eine Drehtür oder eine Schiebetür handelt oder die Öffnungsrichtung der Türe. Er bezieht sich einzig und alleine auf die Tatsache, dass die Türe, mit einem Mechanismus ganz oder teilweise unterstützt, öffnet.

Automatiktüren werden eingesetzt, wenn auf Grund eines hohen Personendurchsatzes oder entsprechend der Anforderungen der Benutzer, die Tür ohne oder nur durch Teil-Einwirkung des Benutzers, öffnen oder schließen soll. Beispielsweise in Einkaufsmärkten, bei denen der Nutzer (i.d.R. Kunde des Einkaufsmarktes) einen Einkaufswagen schiebt oder im Bereich der Barrierefreiheit, bei dem der Nutzer (beispielsweise Rollstuhlfahrer) nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist die Türe selbst zu öffnen.

Häufig werden Automatiktüren mit Sensoren ausgestattet, welche die Bewegung der Tür beim Herantreten von Personen an die Türe auslösen. Die Türe schließt in diesem Fall in der Regel nach einer definierten Offenhaltezeit von selbst. In diesem Falle werden die Sensoren, welche die Bewegung erfassen, häufig durch so genannte Präsenzsensoren ergänzt, die auch im Bewegungsbereich befindliche Personen erfassen, welche vom Bewegungssensor nicht mehr erfasst werden. Beispielsweise weil die Bewegung zu gering oder die Person außerhalb des Erfassungsbereiches des Bewegungsmelders ist.

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